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Geschrieben von Michaela Schleußner
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Donnerstag, 3. Januar 2008 |
Die Rechtsschutzidee kam bereits im Mittelalter auf – praktiziert wurde sie dabei mittels der Eideshilfe in den altgermanischen Schutzgilden. Experimente im Bezug auf die Prozesskosten Versicherung wurden in Frankreich gemacht. Und zwar erstmals im 19. Jahrhundert, dann wieder vor dem 1. Weltkrieg um 1905 herum. Als Geburtsjahr des heutigen Rechtsschutz gilt jedoch das Jahr 1917. Abermals in Frankreich wurden dort die ersten Verträge zur Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen. – Damals wie heute waren Verkehrsfragen die häufigsten Streitpunkte, die es gab. Mit der zunehmenden Automobilisierung nahm das ganze nur noch zu. Und auch heute noch sind Streitigkeiten, die auf Verkehrsdelikten beruhen die häufigsten Prozesse, die geführt werden. Der Durchbruch der Verkehrsrechtsschutz kam dann in den 1950er, bzw. 1960er Jahren, als es dann wirklich jedem möglich wurde ein Auto zu besitzen. Insbesondere der Bereich der Verkehrsrechtsschutz ist heute für jeden Fahrzeughalter sehr wichtig. Kaum ins Auto eingestiegen, begibt man sich heute regelrecht in die Gefahr von einem anderen verklagt zu werden. Dabei ist es wirklich so, dass auf unseren Straßen heute aufgrund der Dichte des Verkehrs es wirklich an jeder Ecke jederzeit „knallen“ kann, was dann in der Regel einen Rattenschwanz an Anwälte und Gerichten unter Umständen beschäftigen kann, insbesondere dann, wenn der Schaden an den Fahrzeugen sehr hoch ist, bzw. es zu Personenschäden gekommen ist. – Bei Streitfällen nach dem „Wie“ der Unfall entstanden ist und „Wer“ die Schuld an dem Unfall trägt, zahlt unter Umständen nämlich die Autoversicherung nicht. Von der Versicherungshöhe her sollte man sich insbesondere im Bereich des Verkehrsrechtsschutz gut absichern. Damit man hier und da doch noch Beiträge sparen kann, kann man – wie auch bei einem Kredit den Kredit Vergleich – im Bereich Rechtsschutz einen Rechtschutz Vergleich durchführen.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 3. Januar 2008 )
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